Nachqualifizierung zum Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht
nach ThürLNQVO - Dritter Abschnitt
Die Nachqualifizierung zum Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht soll, aufbauend auf den bereits erworbenen beruflichen Kompetenzen, zur Erteilung von fachpraktischem Unterricht einschließlich des anwendungsorientierten fachtheoretischen Unterrichts und zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Versuchen und Übungen im Rahmen oder als Ergänzung des theoretischen Unterrichts befähigen. Mit der pädagogischen Zusatzqualifizierung werden die fachlichen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen nach § 6 Nr. 3 ThürBildLbVO erworben.
Zulassung
Die Zulassung ist bei dem zuständigen Schulamt auf dem Dienstweg zu beantragen. Für den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Nachqualifizierung verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung durchgeführt wird.
Eine Übersicht über die beruflichen Fachrichtungen erhalten sie hier.
Für eine eindeutige Zuordnung wenden Sie sich ggf. an Ihr zuständiges Schulamt.
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Ausbildungsabschlüsse
- Nachweise sonstiger Qualifikationen
Organisation
Die Nachqualifizierung besteht aus einem theoretischen Ausbildungsteil und einem schulpraktischen Ausbildungsteil.
Der schulpraktische Ausbildungsteil wird an der Stammschule der nachzuqualifizierenden Lehrkraft durchgeführt. Zur Unterstützung erfolgen regelmäßige Hospitationen durch eine unserer Ausbildungslehrkräfte.
Der theoretische Ausbildungsteil wird in unserem Haus durchgeführt. Die Seminare finden jeden Mittwoch statt. Regelmäßige Kompetenzentwicklungsseminare ergänzen unser Angebot.
Die Seminarpläne stellen wir Ihnen im Dokumentenbereich rechts zur Verfügung.
Die Nachqualifizierung endet mit einer staatlicher Prüfung. Diese erstreckt sich in beiden Ausbildungsteilen über die gesamte Nachqualifizierungszeit.
Seminarinhalte
Die Nachqualifizierung unterteilt sich in zwei Ausbildungsgebiete:
Bildungswissenschaften (240 Stunden)
- Allgemeine Pädagogik
- Pädagogische Psychologie
- Schul-, Dienst- und Beamtenrecht
- Jugend-, Eltern-, Berufsbildungs- und Arbeitsrecht
Didaktik (240 Stunden)
- Allgemeine Didaktik
- Didaktik des fachpraktischen Unterrichts
- Mediendidaktik
Staatliche Prüfung
Die Staatliche Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildung und besteht aus:
- zwei Prüfungslehrproben (fachpraktische Unterweisung / Praxisunterricht)
- zwei mündlichen Prüfungen (in selbstgewählten Handlungsfeldern)
- zwei schriftlichen Prüfungen (in den beiden oben genannten Ausbildungsgebieten)
Zuständige Referenten der Schulämter
| Schulamt | Referent/in | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Nord | Carsten Stenger | carsten.stenger@schulamt.thueringen.de | 036074 / 37520 |
| Ost | Markus Dietzsch | markus.dietzsch@schulamt.thueringen.de | 0365 / 54854750 |
| Süd | Juliane Voigt | juliane.voigt@schulamt.thueringen.de | 03681 / 734186 |
| West | Markus Schmidt | markus.schmidt@schulamt.thueringen.de | 0361 / 573415143 |
| Mitte | Mathias Röhm | mathias.roehm@schulamt.thueringen.de | 0361 / 573426175 |
Zulassungsvoraussetzungen
- unbefristetes Arbeitsverhältnis an Thüringer BBS
- Beschäftigungsumfang mind. 50%
- abgeschlossene mind. 2-jährige Fachschulausbildung
- oder Meistertitel
Ausbildungsdauer
- 18 Monate berufsbegleitend
Ausbildungsziele
- Erteilung von fachpraktischem Unterricht
- Erteilung von fachtheoretischem Unterricht
- Erteilung von Laborunterricht
- Erreichen des Laufbahnzweigs des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen nach § 6 Nr. 3 ThürBildLbVO
Unterrichtsnachbesprechung
Kompetenzentwicklung
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