§ 1 – Name und Sitz
§ 2 – Zweck und Aufgaben
§ 3 – Mitgliedschaft
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf der Grundlage dieser Satzung.
5. Die Mitglieder des Vereins bestehen aus:
6. Die Mitgliederversammlung ernennt mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder die Ehrenmitglieder des Vereins.
§ 4 – Strukturen und Regeln
§ 5 - Finanzen
§ 6 – Auflösung des Vereins
„Kinderhospiz Mitteldeutschland Nordhausen e.V.“
Stationäres Kinderhospiz
Talsperrenstraße 25-27
99897 Tambach-Dietharz
Das Vermögen ist ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden.
§ 7 – Haftung
Der Verein haftet mit seinem Vermögen und nicht mit dem Eigentum seiner Mitglieder.
§ 8 – Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Vereinsmitglieder.
Änderungen der Satzung, die sich aus Änderungen der Gesetzgebung ergeben, bedürfen nicht der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat diese Änderungen einzuarbeiten und die Mitglieder darüber zu informieren.
Annahme der Satzung
Die Neufassung der Satzung wurde am 30.01.2018 von der Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen.
Gotha, den 30.01.2018
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